Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer (§66 BBiG/§42m HwO)


  • Fachpraktiker/in Maler und Lackierer ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem BBiG und Handwerksordnung (HwO).
  • Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.

Die Ausbildung wird in folgenden Schwerpunkten angeboten: Maler

Hinweis:

Die Ausbildung kann auch in Form der Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter/zur Bauten- und Objektbeschichterin absolviert werden. Dabei erfolgt die Prüfung bereits nach der Vermittlung der Ausbildungsinhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre. Dazu hat man im BBW Kirchseeon jedoch 3 Jahre Zeit. Anschließend kann man in einem weiteren Jahr die Prüfung zum Maler und Lackierer ablegen.

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