Fahrzeugpfleger/in, (§66 BBiG/§42m HWO)


Die Ausbildung im Überblick

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden:

  • wie man Fahrzeuge oder Fahrzeugteile von Hand oder mit Maschinen reinigt, zum Beispiel Scheiben und Lacke oder Felgen und Reifen
  • wie man die Innenreinigung von Fahrzeugen durchführt, zum Beispiel Polster und Böden
  • wie man Werkzeuge und Maschinen benutzt und pflegt, zum Beispiel Hochdruckreiniger, Waschanlagen oder Nassreiniger
  • wie man Fahrzeugoberflächen bearbeitet, zum Beispiel den Lack poliert oder Rostschäden erkennt und ausbessert welche Reinigungs-, Pflege- und Korrosionsschutzmittel es gibt und wie man sie anwendet
  • wie man einfache Wartungsarbeiten durchführt, zum Beispiel den Ölstand kontrolliert wie man die Schäden dokumentiert
  • wie man die Arbeit vorbereitet, zum Beispiel Fahrzeuge annimmt und den Arbeitsplatz einrichtet was beim Umgang mit Kunden wichtig ist

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Fahrzeugpfleger/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die 2- jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel sowie im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Prüfung erfolgt durch die Handwerkskammer München/Obb.

Hinweis:

Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und §42m der Handwerksordnung.

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Ansprechpartner / Kontakt

Alexander Sertl

Einrichtungsleitung & Ausbildungsleitung

Bernd Frahn

PVT Leitung & Absolventenmanagement

Lars Hoffmann

Leitung Internat BBW - Johannesheim

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