Gartenbauwerker/in – FR Landschaftsbau und FR Zierpflanzenbau


Die Ausbildung im Überblick

Gartenbauwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die 3-jährige Ausbildung wird im Gartenbau oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt.

Die Ausbildung wird in folgenden Fachrichtungen angeboten:

Garten- und Landschaftsbau: Garten- und Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner sind Frischluft-Fans, denn Ihr Arbeitsplatz ist draußen auf der Baustelle beim Kunden. Sie gestalten und pflegen Gärten, Parks, Spiel- und Sportplätze. Sie legen Teiche an, pflastern Wege und Plätze und führen erforderliche Erdarbeiten durch.

Zierpflanzenbau:

Zierpflanzengärtnerinnen und Zierpflanzengärtner kultivieren blühende und grüne Topfpflanzen, Schnittblumen oder Beet- und Balkonpflanzen im Gewächshaus.
Das Arbeitsgebiet umfasst die Vermehrung und Jungpflanzenanzucht, Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, Düngen, Bewässern, Ernten, Lagern, das Bepflanzen von Gefäßen und je nach Betrieb auch Beratung und Verkauf.

Hinweis:

Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.

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